Terminsteuerung

Betrachtung des gesamte Projektzyklus unter Integration aller Belange und Festlegungen.

Die vom Architekten unter Mitwirkung der Fachplaner aufzustellenden Terminpläne betrachten in der Hauptsache das Baugeschehen, also die Realisierung des Objektes. Das Planungsgeschehen bleibt peripherer Bestandteil, die Belange des Bauherrn fließen allenfalls als Vorgaben ein.

Um in terminlicher Hinsicht zu einem geregelten Projektablauf zu kommen, bedarf es daher einer übergeordneten – beim Bauherrn bzw. beim Projektmanagement angesiedelten – Terminsteuerung, die den gesamten Projektzyklus von seinem Beginn bis zur Übergabe des fertiggestellten Bauwerkes an den Nutzer (oder auch darüber hinaus) betrachtet und alle, also auch nicht direkt mit Planung und Bauausführung zusammenhängenden projekt- und bauherrenspezifischen Belange und Festlegungen integriert.

Die durch uns zu diesem Zweck aufgestellte, abgestimmte und im Verlauf des Projektes kontinuierlich verfeinerte Ablaufplanung macht das Projektgeschehen für alle Beteiligten zu jedem Zeitpunkt transparent und dient als „Geschäftsgrundlage“ für alle terminrelevanten Entscheidungen. Sie ist für uns unerlässliches Steuerungs- und Kontrollinstrument, anhand dessen wir u.a. den Projektzielen gerechte Vertragstermine und -fristen vorgeben und regelmäßige Soll-Ist-Abgleiche durchführen.

Insbesondere im Bereich Termine können auch kleine, nicht rechtzeitig erkannte Ursachen große und weitreichende Wirkungen zeitigen. Wir bewerten unsere Arbeit daher dann als erfolgreich, wenn wir – basierend auf langjähriger Erfahrung und der daraus resultierenden Fähigkeit zur Vorausschau – potentielle Terminstörungen so frühzeitig erkennen, dass innerhalb des Terminrahmens – also ohne Verschiebung von Fertigstellungs- oder Übergabeterminen und ohne Mehrkosten oder Qualitätseinbußen – Anpassungsmaßnahmen veranlasst und durchgeführt werden können, die die Projektziele des Bauherrn auch in terminlicher Hinsicht sichern.